Aufgaben:
- Stadtrat für:
- Natur und Umweltschutz
- Verkehrsplanung
- Fördermaßnahmen im Bereich öffentlicher Verkehr
- Straßenrechtsbehörde
- Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren
- Ablöseverfahren nach dem Kärntner Straßengesetz und dem Eisenbahnenteignungsgesetz
- Messtechnische Maßnahmen, Lärmkataster und Luftgütemessungen
- Strafamt
- Förderung von Lärmschutzmaßnahmen an Gemeindestraßen
- Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses
- Mitglied der Verkehrskommission
- Ersatzmitglied der Personalkommission
Aufgaben:
- Klubobmann
- Vorsitzender des Kontrollausschusses
- Mitglied des Land und Forstwirtschaftsausschusses
- Mitglied des städtischen Betriebe und Unternehmen sowie Friedhofsverwaltungsausschusses
- Mitglied der SchadensfestellungskommissionGerald Dobernig
Aufgaben:
- stv. Klubobmann
- stv. Stadtrat
- Vorsitzender des Natur- & Umweltschutzauschusses
- Mitglied des Personalausschusses
- Mitglied des Land- und Fortwirtschaftsausschusses
- Mitglied der Personalkommission
- Delegierter im Villacher Kirchtagsverein
- EU-Gemeinderat
Aufgaben:
Mitglied des Gewerbe, Gesundheit, Lebensmittel- und Veterinärwesenausschusses
Mitglied des Stadt- und Verkehrsplanungsausschusses
Mitglied des Nachhaltigkeitsausschusses
Aufgaben:
- Mitglied des Soziales, Familie und Generationenausschusses
- Mitglied des Sportangelegenheitenausschusses
- Ersatzmitglied der Schadensfestellungskommission
Hier werden wir in Kürze auch unsere Ersatzgemeinderäti:innen vorstellen.
Aufgaben der Ausschüsse in denen wir verteten sind
Haupt- und Finanzausschuss; Kontrollausschuss; Ausschuss für Personal; Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft; Ausschussfür Gewerbe, Gesundheit, Lebensmittel- und Veterinärwesen; Ausschuss für Soziales, Familie und Generationen; Ausschuss für Nachhaltigkeit; Ausschuss für die Städtischen Betriebe und Unternehmen sowie Friedhofsverwaltung; Ausschuss für Stadt- und Verkehrsplanung; Ausschuss für Sportangelegenheiten; Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz
Haupt- und Finanzausschuss:
- Angelegenheiten der Finanzverwaltung, insbesondere der Voranschlag
und der Rechnungsabschluss - die Überwachung und Einhaltung des Voranschlags sowie die Vorbera-
tung von über- und außerplanmäßigen Mittelverwendungen (§ 86 Abs. 1
und 2 K-VStR 1998) - Abgaben und Tarife der Betriebe und Anstalten
- Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung, ausgenommen Förderungen
im Einzelfall im Rahmen von Richtlinien bzw. des Voranschlages - Angelegenheiten des Congress Centers, des Stadtmarketings, und des
Feuerwehrwesens - Digitalisierung und Innovation
- Angelegenheiten des Tourismus
- Angelegenheiten, die nicht einem anderen Ausschuss zur selbständigen
Erledigung zugewiesen werden
Kontrollausschuss:
- Vorberatung sämtlicher Berichte des Kontrollamtes, soweit sie dem Ge-
meinderat zuzuleiten sind
Ausschuss für Personal:
- Angelegenheiten des Personalmanagements
Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:
- Angelegenheiten der Land- und Forstwirtschaft
Ausschuss für Gewerbe, Gesundheit, Lebensmittel- und Veterinärwesen:
- Angelegenheiten des Gewerbes und die Abgabe einer Stellungnahme der Stadt in diesen Angelegenheiten
- Angelegenheiten des Marktwesens
- Angelegenheiten des Gesundheitswesens
- Angelegenheiten des Veterinärwesens
Ausschuss für Soziales, Familie und Generationen:
- Angelegenheiten des Sozialwesens
- Angelegenheiten des Jugendwohlfahrtswesens und der entsprechenden
Einrichtungen und Anstalten der Stadt - Familienangelegenheiten
Ausschuss für Nachhaltigkeit:
- Angelegenheiten aus dem Bereich der Nachhaltigkeit, die der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der ökologischen Systeme (Wasser, Luft, Boden, Tier- und Pflanzenwelt) und somit dem Erhalt des natürlichen menschlichen Lebensraumes und der Nachhaltigkeit dienen, insbesondere die Vorberatung von z.B. Energie- und Nachhaltigkeitskonzepten, darunter sind Studien udgl. gemeint (z.B. Energiestudien).
- Richtlinien für Umwelt- und Klimaschutzförderungsaktionen
- Richtlinien und Förderungen im Bereich der Nachhaltigkeit
- Förderungen iZm Bienen und Imkerei
Ausschuss für die städtischen Betriebe und Unternehmen sowie Friedhofs-
verwaltung:
- Angelegenheiten des strategischen Managements der Betriebe und Unternehmen der Stadt Villach
- Koordination und Endredaktion der Wirtschaftspläne und Jahresrechnungen der einzelnen Unternehmen
- Tarife der städtischen Betriebe und Unternehmen
- Angelegenheiten der Friedhofsverwaltung und der städtischen Bäder
- Angelegenheiten der Abfallwirtschaft
Ausschuss für Stadt- und Verkehrsplanung:
- Angelegenheiten der Stadtentwicklung
- Angelegenheiten der der Raumordnung und Gemeindeplanung (Flächenwidmungs- und Bebauungsplan)
- Angelegenheiten der Verkehrsplanung, des Straßenrechts und des öffentlichen Verkehrs
Ausschuss für Sportangelegenheiten:
- Angelegenheiten des Sportes und der Sportförderung
- Antragstellung auf Verleihung von Sportauszeichnungen
Ausschuss für Umwelt und Naturschutz:
- Angelegenheiten aus dem Bereich Natur- und Umweltschutz, die der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der ökologischen Systeme (Wasser, Luft, Boden, Tier- und Pflanzenwelt) und somit dem Erhalt des natürlichen menschlichen Lebensraumes und dem Natur- und Umweltschutz dienen, insbesondere die Vorberatung von Umwelt- und Naturschutzkonzepten, darunter sind Studien udgl. gemeint (z.B. Luftqualitätsstudien, Vegetationsstudien).
- Angelegenheiten der Jagd und Fischerei
- Technischer Umweltschutz
- Ortspolizeiliche Verordnungen, die zur Abwehr oder zur Beseitigung von das örtliche Gemeinschaftsleben störenden Missständen im Umweltbereich dienen.
- Antragstellung auf Verleihung von Umweltauszeichnungen (Umweltpreis)
- Angelegenheiten des Tierschutzes
Die Stadtratsaufgabenbereiche im Detail
ÖPNV und Verkehrsplanung; Natur- und Umweltschutz; Strafamt
Geschäftsgruppe 2 - Bau:
Messtechnische Maßnahmen, Lärmkataster und Luftgütemessungen
ÖPNV und Verkehrsplanung
Aufgabengebiete:
- Entwicklungs- und Verkehrskonzepte
- Flächenwidmungs- und Bebauungspläne
- Geh- und Radwege
- (Freizeitwohnsitzkataster )
- Verkehrserhebung / Statistik, Verkehrsberuhigungsmaßnahmen
- (Ortsbildschutz)
- (Stadtbildpflege)
- Baubeurteilungen
Geschäftseinteilung:
- 2/SV — Stadt- und Verkehrsplanung Stadtentwicklung und Stadtentwicklungskonzept; Unterstützung der Abwicklung von städtebaulichen und baukünstlerischen Wettbewerben;
- örtliche Entwicklungskonzepte;
- Flächenwidrnungs- und Bebauungspläne;
- Kärntner Umweltplanungsgesetz,
- Erstellung von Konzepten für Verkehrswege (Straßen), Geh- und Radwege, sowie den öffentlichen Personenverkehr;
- Freizeitwohnsitzkataster (inklusive Feststellungsbescheide);
- Verkehrserhebung und -statistik;
- Planung von Verkehrslichtsignalanlagen,
- Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und dem ruhenden Verkehr;
- Mitwirkung bei Planungen für Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen;
- Sachverständigentätigkeit in Angelegenheiten des Ortsbildschutzes,
- in Fragen der Stadtbildpflege, anlässlich von Bauberatungen und Baubeurteilungen,
- in Fragen des Naturschutzes, des Forstwesens (Rodung) und Mineralrohstoffgesetzes,
- in Angelegenheiten des Grundverkehrwesens sowie in Verkehrsfragen
Mobilitätskonzept Villach 2035
Die Schwerpunkte unseres neuen Mobilitätskonzeptes liegen auf:
- regionaler Vernetzung mit Hilfe öffentlicher Verkehrsmittel
- dem Fahrrad als Fortbewegungsmittel im Alltag
- modernen Interpretationen des Themas Auto
- Miteinbeziehung des Umlandes in das Modell der Stadtregio
Ablöseverfahren nach dem Kärntner Straßengesetz und dem Eisenbahnenteignungsgesetz
Geschäftsgruppe 1 - Behördenverwaltung:
Straßenrecht
- Sondernutzung von Gemeindestraßengrund (Parking Day z.B.)
- Parkordnung in Villach
- Radfahren in Villach
Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verfahren
Natur-und Umweltschutz
1/NU — Natur- und Umweltschutz
Wasserrechts- und Forstrechtsangelegenheiten;
- Verwahrung des Wasserbuches;
- Rechtsangelegenheiten der Jagd, der Fischerei, des Naturschutzes, der Ortsbildpflege, ausgenommen ortsfeste Ankündigungsanlagen,
- Fassadengestaltung (Anstriche, Leuchtschriften und Geschäftsbezeichnungen) sowie Einfriedungen einschließlich ihrer Verkleidung;
- Mineralrohstoffgesetz;
- Abfallwirtschaftsgesetz, ausgenommen im Zusammenhang mit gewerblichen Tätigkeiten bzw. Betriebsanlagen;
- Angelegenheiten der Bergwacht;
- allgemeine Angelegenheiten des Umweltschutzes;
- Tierschutzgesetz;
- Landes-Chemikaliengesetz;
- Pflanzenschutzgesetz;
- Bienengesetz;
- Schifffahrtsgesetz;
- Sammlungsgesetz;
- Lärmschutzverordnung;
- Verfahrensabwicklung und -koordination im Zusammenhang mit dem Öffentlichen Gut bzw. Bereich;
- Förderungen bei energiesparenden Maßnahmen;
- Förderung von Hornissenübersiedlungen.
- Kärntner Elektrizitätsgesetz bei Wasser- und Abfallanlagen.
- Organisation und rechtliche Beratung des Ausschusses für Gesundheit, Umwelt und Naturschutz.
Strafamt
Aufgabenbereiche:
Verwaltungsstrafverfahren einschließlich Vollzug :
Schutz der Umwelt und des Orts- und Landschaftsbildes vor Ablagerungen von gefährlichem Abfall (Autowracks, Kühl- und Gefriergeräte) und ungefährlichem Abfall (Hausabfall, Sperrabfall und Bio-Abfall).
Einhaltung der abgabenrechtlichen Bestimmungen.
Also Auch hier eine Zuständigkeit und zwar Geschäftsgruppe 3 Finanzen und Wirtschaft, 3/A- Abgaben
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Verwaltungsstrafverfahren
Einhaltung von Vorschriften zum Schutz der ArbeitnehmerInnen vor der Gefährdung von Gesundheit und Leben am Arbeitsplatz.
Rechtswidriges Herstellen, Einführen (Arzneiwareneinfuhrgesetz), Verkaufen und Bewerben von Arzneimitteln.
Einhaltung von Vorschriften für die Beschäftigung von ausländischen ArbeitnehmerInnen.
Verwaltungsstrafverfahren wegen unbefugter Ausübung des ärztlichen Berufes.
Einhaltung der Bestimmungen der Kärntner Bauvorschriften.
Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (Vignetten)
Benützung der mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen mit gültiger Vignette, um dem Straßenerhalter ein der Errichtung, Erweiterung und Erhaltung der Bundesstraßen dienendes Benützungsentgelt sicherzustellen.
Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretungen der Gewerbeordnung mit dem Zweck sicherzustellen, dass Gewerbe von hiezu befugten Personen (oder bei Firmen durch gewerberechtliche Geschäftsführer) ausgeübt werden.
Zweck des Güterbeförderungsgesetzes ist die Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen für die Güterbeförderungsunternehmen und Kontrolle dieser Vorschriften (Ökopunkte, Frachtbrief, beglaubigte Abschrift der Konzessionsurkunde).
Zweck des Kärntner Jugendschutzgesetzes ist vor allem der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor einer Gefährdung ihrer körperlichen, geistigen, sittlichen, charakterlichen oder sozialen Entwicklung unter Beachtung der Verantwortlichkeit der Eltern.
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren bezüglich des rechtswidrigen Inverkehrbringens von Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, Zusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und Gebrauchsgegenständen. Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretungen von Verordnungen die auf Grund des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes erlassen wurden.
Verwaltungsstrafverfahren wegen Unterlassung der An- bzw. Abmeldung etc.
Das Kärntner Naturschutzgesetz dient dem Schutz und der Pflege der heimatlichen Natur und der vom Menschen gestalteten Kulturlandschaft.
Parkraum- und Straßenaufsichtsgesetz (Kärnten)
Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren nach dem Kärntner Parkraum- und Straßenaufsichtsgesetz mit dem Zweck der Sicherung der Parkraumbewirtschaftung.
Zweck des Schulpflichtgesetzes ist es, Kindern und Jugendlichen eine Bildung angedeihen zu lassen, die ihnen alle positiven Möglichkeiten für den weiteren Lebensweg öffnet.
Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken - insbesondere das Abstellen von Fahrzeugen ohne Kennzeichen auf öffentlichem Straßengrund - ist bewilligungspflichtig.
Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretungen nach dem Tabakgesetz
Vorschriften, die der ordnungsgemäßen Haltung und Verwahrung von Tieren dienen.
Unterteilung in bewilligungspflichtige und anmeldungspflichtige Veranstaltungen. Durchführung von Strafverfahren im Hinblick auf die Nichtanmeldung von Veranstaltungen bzw. Nichteinhaltung von Bescheidauflagen.
Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren um die heimischen Gewässer (Bäche, Flüsse, Seen und Grundwasser) zu schützen.
Zweck des Zivildienstgesetzes ist, das Funktionieren der Einrichtungen, denen die Zivildiener zugewiesen wurden, zu garantieren.
Gemäß § 54 b VStG sind rechtskräftig verhängte Geldstrafen zu vollstrecken. Ist es dem Bestraften aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, unverzüglich zu bezahlen, so hat die Behörde auf einen formlosen schriftlichen Antrag (per E-Mail, Postweg, Fax) an das Strafamt einen angemessen Aufschub oder Teilzahlung zu bewilligen.
Über diesen Antrag wird mittels Bescheid entschieden. Im Falle der positiven Erledigung erhalten Sie zu eigenen Handen einen Bescheid (bei Teilzahlung samt nötigen Zahlscheinen). Werden die Teilbeträge bzw. bei Zahlungsaufschub der Gesamtbetrag nicht rechtzeitig bezahlt oder ist die Geldstrafe uneinbringlich wird die Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen.
Vielen Dank für’s Interesse an unseren Aufgaben! Bei weiteren Fragen kannst du uns gerne eine Mail an kontakt[ät]verantwortung-erde.org senden. :-)
Fraktion Erde 2015 bis 2021
In dieser Zeit waren Gemeinderat Sascha Jabali-Adeh (2015-2018, 2020), für eineinhalb Jahre Gemeinderat René Kopeinig (2018-2019) und die Ersatzgemeinderäte Gernot Rainer und Markus Simonitsch die angelobten Mitglieder der Fraktion ERDE im Villacher Gemeinderat.