Die Tiefbau-Abteilung der Stadt Villach und ihr zuständiger Stadtrat Harald Sobe arbeiten seit vielen Jahren daran, in Warmbad ein Hochwasserschutz-Projekt umzusetzen. 2021 hat SPÖ-Stadtrat Sobe „sein“ Projekt noch stolz im Bamberg-Saal des Parkhotels präsentiert. (https://kaernten.orf.at/stories/3115406/ ) Schon damals war das Projekt von Sorgen zahlreicher Villacher:innen begleitet. Verständlich, handelt es sich bei diesem Bereich in Warmbad um ein besonderes Naturjuwel, dass den Villacher:innen und auch unserer Bewegung ganz besonders am Herzen liegt.
Dann ist es allerdings lange still um dieses Projekt geworden…
….bis vor einigen Wochen die behördliche Verhandlung über die forstrechtliche, naturschutzrechtliche und wasserrechtliche Bewilligung des Hochwasserschutz-Projektes anberaumt wurde. Erneut formierte sich unter Bürger:innen sehr schnell Widerstand und es wird nun in einer Petition sowohl Transparenz, als auch die Einbindung von unabhängigen Expert:innen, sowie die Beteiligung der Bevölkerung gefordert.
Zwar gab es 2021, also vor mehr als 4 Jahren, eine Präsentation des Projektwerbers und auch bei der (eigentlich nicht-öffentlichen) Verhandlung Mitte Oktober 2025 wurde der interessierten Bevölkerung das Projekt auf Augenhöhe erklärt und mit Geduld auf Fragen eingegangen. Angesichts der Tausenden Unterschriften für die Petition und der spürbaren Verunsicherung in der Bevölkerung, die nicht zuletzt auch durch inhaltlich falsche Medienberichte erzeugt wurde, gibt es dennoch ganz offensichtlich noch großen Aufklärungsbedarf. Vor allem die Frage nach der Variantenstudie, also welche Formen des Hochwasserschutzes noch betrachtet, aber nicht weiterverfolgt wurden (samt Begründung), ist für unsere Fraktion eine besonders relevante Informationsgrundlage, die bislang nicht kommuniziert wurde und auch bei der Verhandlung nicht geklärt werden konnte.
Kommunikation vom Projektwerber geboten
„Es braucht in dieser sensiblen Thematik größtmögliche Transparenz und aktive Kommunikation des Projektwerbers. Neben einer Projekt-Vorstellung und einer Offenlegung der Kostenkalkulation sollte vor allem die Frage, welche alternativen Varianten geprüft wurden und warum diese nicht weiterverfolgt wurden, in einer öffentlichen Informationsveranstaltung fachlich erläutert werden. Wir appellieren an Stadtrat Sobe die Projektunterlagen und die Varianten-Studie der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und unterstützen auch die Forderung der Petition nach einer Einbindung von NGOs, Bürger:innen und zusätzlichen fachlichen Einschätzungen in die weitere Planung. Nur so können Bedenken und offene Fragen zu diesem Projekt geklärt werden.“
Stadtrat Sobe ist hier als Projektwerber gefordert z.B. im „Villach-im-Dialog“-Format offen über die Pläne zu informieren und auch zu diskutieren. Lange Zeit war der zuständige Stadtrat Sobe nun allerdings äußerst wortkarg in Hinblick auf das geplante Projekt und äußerte sich im Vorfeld der Verhandlung gar nicht zu den Sorgen und Forderungen der Bevölkerung.
Falschinformationen zu Zuständigkeiten und Grundlagen des Rechtsstaats
Anstatt die Bürger:innen angemessen zu informieren war die SPÖ damit beschäftigt Falsch-Informationen in die sozialen Medien zu streuen. Am haarsträubendsten hierbei waren die Äußerungen des Bürgermeisters Günther Albel, der gegenüber einem Online-Medium behauptet, der zuständige Referent für die Natur- und Umweltschutz-Behörde, Sascha Jabali Adeh, könne nicht nur entscheiden, ob und wie das eingereichte Projekt umgesetzt wird; laut Bürgermeister läge es sogar in seiner Kompetenz, einen Bauauftrag für dieses Projekt zu unterschreiben. Egal, ob sich der Bürgermeister über die Kompetenzverteilung und die Grundprinzipien des Rechtsstaates tatsächlich nicht im Klaren ist, oder ob er diese Unwahrheiten wissentlich von sich gibt – beide Optionen sind erschütternd. In der politischen Kultur in Villach ist hierdurch jedenfalls ein neuer und trauriger Tiefpunkt erreicht.
Zur Klarstellung, so funktioniert ein Genehmigungsverfahren im Rechtsstaat Österreich:
Es liegt weder im Ermessen der prüfenden Behörde und auch nicht im Ermessen des politischen Referenten vorzugeben, ob und wie ein Projekt eingereicht wird. Die Projektgestaltung obliegt dem Projektwerber, also der Tiefbau-Abteilung unter Stadtrat Harald Sobe. Nach der Einreichung muss die Behörde entscheiden, ob das eingereichte Projekt entsprechende der geltenden Gesetze zu genehmigen ist, oder nicht.
Für Verwaltungsbehörden gilt allgemein das Legalitätsprinzip. Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden. Wenn die Voraussetzungen für eine Bewilligung gemäß den gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind, ist die Bewilligung zu erteilen. Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, darf die Bewilligung nicht erteilt werden. Eine gegensätzliche Entscheidung wäre rechtswidrig.
Würde der zuständige Referent für Natur- und Umweltschutz (Sascha Jabali Adeh) die Weisung geben, eine Entscheidung entgegen dem Ermittlungsergebnis der Behörde zu treffen, wäre das eine Anstiftung zum Amtsmissbrauch und jedenfalls strafrechtlich relevant.
Nicht zutreffend ist ebenso die in diesem Bericht geäußerte Behauptung des Bürgermeisters, Sascha Jabali Adeh würde als Natur- und Umweltschutzreferent den Bauauftrag unterschreiben. Die Behörde für Natur- und Umweltschutz und der für die Behörde zuständige Referent kann natürlich keinen Bauauftrag vergeben, auch diese Behauptung ist falsch. Dies obliegt der Projektwerbenden Abteilung 2/Tiefbau und Verkehrsplanung bzw. dem hierfür politisch zuständigen Baureferenten Harald Sobe.
Unabhängig vom Ergebnis des Ermittlungsverfahrens wird der Bescheid über die Entscheidung der Behörde von einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter der Behörde „Für den Bürgermeister“ unterschrieben. Demnach obliegt auch die Unterzeichnung des Bescheides nicht dem Referenten für Natur- und Umweltschutz.
Wie geht es jetzt weiter?
Derzeit ist das Behördenverfahren noch im Gange. Aus den Bereichen Forst und Naturschutz muss noch jeweils eine schriftliche Stellungnahme der Amtssachverständigen vorgelegt werden. Im Anschluss erfolgt ein Parteiengehör. Dann hat die Behörde unter Einbeziehung aller Vorbringen und Beweisergebnisse eine Entscheidung zu treffen. Mit der Entscheidung der Behörde ist wohl erst in einigen Monaten zu rechnen.
Sollte eine Bewilligung erteilt werden, heißt das aber immer noch nicht automatisch, dass der Hochwasserschutz auch wirklich gebaut wird. Ob und wann das Projekt in diesem Fall dann tatsächlich umgesetzt würde, entscheidet letztlich nämlich der Villacher Gemeinderat, der hierfür ja auch den Einsatz der finanziellen Mittel beschließen muss.
Unsere Fraktion fordert hierzu, wie bereits erwähnt, jedenfalls mehr Informationen bezüglich der geprüften Alternativen und auch hinsichtlich der Kostenbeteiligung.