Der starke Anstieg bei Fernwärmekosten ist für viele Verbraucher:innen ein Problem. Medienberichte zufolge, sollen in Villach die Kosten pro kWh sogar drei Mal so hoch sein wie in Klagenfurt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit kann die Preisgestaltung in Villach überprüfen und im Falle dem Unternehmen z.B. Höchstpreise vorschreiben (1).
Viele Menschen sind gezwungen in ihrer Mietwohnung auf Fernwärme zu setzen. Andere Menschen werden aufgrund der Förderstrukturen dazu gezwungen im Eigenheim Fernwärme einzubauen, obwohl sie sich davon von Monopolen abhängig machen.
Um diesen Abhängigkeiten entgegenzuwirken sieht das Preisgesetz die Möglichkeit des Wirtschaftsministers vor, die Preise für Energie zu überprüfen und gegebenenfalls selbst festzusetzen. Diese Überprüfung wird nun von unserer Bewegung für Villach eingefordert.
„Viele Menschen sind gezwungen die Fernwärmetarife zu akzeptieren. Die Preise werden dabei vom Monopolanbieter der Region festgelegt und sind nicht transparent. Das Ministerium ist dringend gefordert die Monopole zu überprüfen und wenn nötig einzugreifen.“, so Stadtrat Gerald Dobernig.
Diese Überprüfung könnten Bürgermeister Albel oder Landeshauptmann Kaiser direkt beim Bundesministerium anregen. Mit Prüfung nach dem Preisgesetz durch das BMWA kann festgestellt werden, ob die Preiserhöhungen durch das Unternehmen gerechtfertigt sind. Um sicherzustellen, dass nicht übermäßig viel Gewinn abgeschöpft wird, wird ein Vergleich zu anderen Anbietern im Fernwärmebereich herangezogen, um zu klären ob die erhöhten Preise volkswirtschaftlich gerechtfertigt sind. Ungefähr die Hälfte aller Fernwärmekunden in Österreich zahlen zur Zeit einen regulierten Preis, in Villach ist das bisher nicht der Fall.
Fernwärmeanbieter sind in ihrer Region meist faktische Monopolisten. Im Gegenteil zu anderen Bereichen wie Strom oder Gas, haben Kunden bei Fernwärme auch überhaupt keine Vergleichsmöglichkeiten, wie schon 2016 die Arbeiterkammer kritiserte. Sie forderte auch die häufigere Anwendung des Preisgesetzes, sowie die Ausweitung der Kompetenzen des Bundesministerium bei Preisfestsetzung und -überprüfung.
Unsere Fraktion wird eine entsprechende Resolution in der kommenden Gemeinderatssitzung im April einbringen, sollte bis dahin nicht sowieso schon mit den entsprechenden Stellen kommuniziert worden sein.
(1) Im Preisgesetz 1992 ist festgelegt, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Preisgestaltung, unter anderen auch von Fernwärmeanbietern, überprüfen kann. Sollten die Preise volkswirtschaftlich nicht zu rechtfertigen sein, kann der Bundesminister per Verordnung (für einen begrenzten Zeitraum von 6 Monaten), die Preisgestaltung bestimmen.