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Stadtplanung ohne Plan

von Lennart

Die Verwirrung um die Waschstraßendichte in Villach hat ihre Ursache im veralteten Entwicklungskonzept für die Stadt und einem – an langfristiger Planung offenbar uninteressierten – Referenten.

waschanlage villach beispiel Wiener Neustadt

Das Unverständnis bei Bevölkerung und Unternehmer:innen ist groß, nachdem in der letzten Woche bekannt wurde, dass zusätzlich zum umstrittenen „automatischen Auto-Wellnesstempel“ beim Neukauf Kreisverkehr (gem. Gemeinderats-Beschluss vom November 2021) schon lange Planungen für eine weitere Autowaschstraße in unmittelbarer Nähe beim zuständigen Referenten Sobe vorlagen. Trotzdem sprach sich Harald Sobe im Gemeinderat vehement für die eine Umwidmung von 8.200m² Wiese und die Umsetzung beider Projekte aus. Es wäre seine Aufgabe gewesen, den Planungsausschuss und den Gemeinderat über diese weitere Waschanlage zu informieren.

„Entweder ist die schon existierende Planung niemanden aufgefallen, oder die Planung des mittlerweile fünften Autopflege-Standorts im Umkreis wurde als sinnvoll angesehen. Beides ist besorgniserregend“, analysiert Gemeinderätin Gaby Krasemann.

Argumentiert wurde mit dem Bedarf nach sauberen Autos und sauberen Arbeitsplätzen – angesichts des offensichtlichen Überangebots eine verrutschte Begründung, die Fragen aufwirft: Folgt die Stadtentwicklung bedarfsgerechten Zielen? Die Stadt hätte die Möglichkeit, von den Bauwerbern ein Gutachten über die Wirtschaftlichkeit einzufordern. Die Kärntner Bauvorschriften weisen in §1 Abs. 1 darauf hin, dass bei Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit die bautechnischen Anforderungen erfüllt sein müssen. Zu den bautechnischen Anforderungen zählt nach diesem Gesetz auch der UMWELTSCHUTZ. Die beabsichtigte Bodenversiegelung verstößt eindeutig gegen das Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden – Generell sind Widmung und Baugenehmigung nach dieser Rechtsauffassung zu hinterfragen.

„Wir müssen die Stadtplanung und –entwicklung in Villach auf solide Beine stellen. So kann es nicht weiter gehen,“ konstatiert Gaby Krasemann, Raumplanerin und Gemeinderätin für Verantwortung ERDE.  Die Notwendigkeit einer umfangreichen Bestands- und Bedarfsanalyse für eine vorausschauende Stadtentwicklungsplanung wurde einmal mehr bewiesen, so die Diplomingenieurin für Raumplanung.

Die mittlerweile angelaufenen Arbeiten zur Erstellung des rechtlich bindenden Örtlichen Entwicklungskonzepts (OEK) könnten hier Abhilfe schaffen. Dass es hier in den letzten Jahren Versäumnisse gab, zeigt der Zeitpunkt der Erstellung: Gemäß Gemeindeplanungsgesetz müsste das OEK alle 10 Jahre neu erstellt werden. Villachs Stadtplanung basiert aber immer noch auf dem Örtlichen Entwicklungskonzept von 2002, bzw. einer Aktualisierung (nicht Erneuerung) von 2008. 

Um weitere Fehlentwicklungen dieser Art zu vermeiden, muss man während der Arbeiten am OEK auf die Umwidmung von Grünfläche in Bauland verzichten. Dazu muss man aber aufhören, weiter planlos Umwidmungen von Grünland durchzusetzen. Stattdessen solle man sich ernsthaft mit der Frage beschäftigen, wie die Lebensgrundlage Boden besser geschützt werden kann. Und dazu gilt es, zunächst einmal Grundlagen zu schaffen und Erhebungen durchzuführen. Nur so kann eine zukunftsgerechte und bedarfsorientierte Stadtentwicklung erfolgen.

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